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13. Jun 2017

Nichtbeachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist Spiel mit dem Feuer

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU steht vor der Tür. In weniger als einem Jahr müssen Unternehmen ihre IT-Sicherheit auf Vordermann gebracht haben, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Längst nicht alle Unternehmen sind auf die Vorgaben adäquat vorbereitet, meint CyberArk.

Nach einer Erhebung von CyberArk kennt nahezu die Hälfte der europäischen Kunden des Sicherheitssoftware-Anbieters die konkreten Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht. Viele Unternehmen tun sich schon schwer mit der exakten Definition des elementaren Begriffs „personenbezogene Daten“.

„Ab Mai 2018 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die neue Datenschutz-Grundverordnung. Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen und – soweit noch nicht geschehen – entsprechende Sicherheitsprojekte zu starten“, erklärt Michael Kleist, Regional Director DACH bei CyberArk in Düsseldorf. „Nur die wenigsten Unternehmen sind unserer Erfahrung nach bereits heute optimal aufgestellt, um alle Anforderungen abzudecken. Bei den drohenden hohen Strafen kann ein weiteres Ignorieren der Vorgaben schnell zu existenzgefährdenden Konsequenzen führen.“

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die auf den Schutz personenbezogener Daten abzielen. Darunter versteht die Verordnung „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (...) beziehen“.

Gefordert wird explizit, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die eine Umsetzung der Datenschutzgrundsätze sicherstellen; genannt werden etwa Datenminimierung, Pseudonymisierung oder auch Begrenzung von Zugriffsberechtigungen. Konkret heißt es dazu in Artikel 25: „Solche Maßnahmen müssen insbesondere sicherstellen, dass personenbezogene Daten durch Voreinstellungen nicht (...) einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.“

Bei Sicherheitsvorfällen, die auf eine Nichtbeachtung der Vorgaben zurückzuführen sind, drohen Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Sanktionen können unter Umständen verhängt werden bei einer Kompromittierung personenbezogener Daten, der Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten oder einer nicht autorisierten Datenverarbeitung.

Eine generelle Analyse der aktuellen Bedrohungslandschaft und eine IT-Bestandsaufnahme zeigen Unternehmen in der Regel schnell auf, in welchen Bereichen sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind. Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung. Erstens erlauben immer mehr Unternehmen externen Dienstleistern oder im aufkommenden Internet der Dinge auch externen Maschinen einen Remote-Zugriff auf das interne Netzwerk. Dieser Punkt ist vor allem deshalb relevant, weil nach Schätzungen 40 bis 60 Prozent der Cyber-Sicherheitsvorfälle auf Schwachstellen zurückzuführen sind, für die Dritte verantwortlich sind. Zweitens muss vor allem immer die Sicherung der privilegierten Accounts im Blickfeld bleiben, über die ein Zugriff auf alle unternehmenskritischen Systeme, Applikationen und Daten erfolgen kann. Bei nahezu 100 Prozent aller aktuellen Attacken spielt schließlich die missbräuchliche Nutzung von privilegierten Accounts die entscheidende Rolle.

„Mit der Privileged Account Security Suite bieten wir eine Lösung an, mit der privilegierte Benutzerkonten und Aktivitäten durchgängig verwaltet, gesichert und überwacht werden können. Auch Remote-Zugriffe von externen Dienstleistern auf Applikationen und Daten lassen sich so steuern und detailliert nachweisen, und zwar ganz im Sinne der kommenden Datenschutz-Grundverordnung“, betont Kleist.

Über CyberArk

CyberArk (NASDAQ: CYBR) ist auf den Schutz vor fortschrittlichen Cyber-Attacken spezialisiert, die Schwächen in der Berechtigungsvergabe für privilegierte Zugriffe auf IT-Systeme ausnutzen und damit das Unternehmen direkt ins Herz treffen. Rund ein Drittel der DAX-30- und 20 der Euro-Stoxx-50-Unternehmen nutzen die Lösungen von CyberArk zum Schutz ihrer kritischen Daten, Infrastrukturen und Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Petach Tikvah (Israel) und Newton (Massachusetts, USA) und verfügt über weltweite Niederlassungen. In Deutschland ist CyberArk mit einem Standort in Düsseldorf vertreten. Weitere Informationen unter www.cyberark.de, im Unternehmens-Blog unter www.cyberark.com/blog, auf Twitter unter @CyberArk, auf Facebook unter www.facebook.com/CyberArk sowie auf Xing unter www.xing.com/companies/cyberarksoftwaregmbh.

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