Ob es mit dem OZG diesmal klappt?
Die Schaffung des Digitalministeriums lässt darauf hoffen, dass es mit der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung endlich vorangeht. Ein wichtiger Gradmesser wird sein, ob es dem Digitalminister gelingt, das Onlinezugangsgesetz im zweiten Anlauf erfolgreich umzusetzen.
Von Alain Blaes, Geschäftsführer der auf High-tech spezialisierten Münchner PR- und Kommunikationsagentur PR-COM
Die Neuberechnung der Grundsteuer legte das ganze Elend schonungslos offen. Grundstückseigentümer mussten einen mehrseitigen und komplizierten Fragebogen ausfüllen und die nötigen Daten dazu beim Finanzamt, beim Katasteramt und beim Grundbuchamt einholen. Selbst öffentlich verfügbare Daten wurden vom Staat nicht automatisiert erfasst, sondern mussten von den Eigentümern mit viel Aufwand selbst eruiert werden.
Für den Fall, dass sie das nicht schnell genug erledigen, drohte der Staat ihnen auch noch ein Bußgeld an. Er selbst hielt die vorgegebene Frist dann nicht ein. Eigentlich hätten alle Eigentümer ihren Steuerbescheid rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 erhalten müssen. Viele fanden ihn aber erst deutlich später im Briefkasten.
Womit wir direkt beim OZG wären, dem Onlinezugangsgesetz. Auch da hat das mit der Frist nicht so ganz hingehauen: Ursprünglich hätten bis Ende 2022 alle wichtigen Leistungen der öffentlichen Verwaltung für Bürger und Unternehmen online zugänglich sein sollen. Tatsächlich waren es dann nur einige wenige – und das OZG musste novelliert werden. Jetzt sollen bis Ende 2028 alle Dienstleistungen digital verfügbar sein.
Ob es diesmal klappt? Das OZG 2.0 legt zweifellos viele richtige Ziele fest, etwa die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Dienstleistungen; ein einheitliches Benutzerkonto für Bürger; das Once-Only-Prinzip, demzufolge Bürger und Behörden Daten nur einmal übermitteln müssen und die öffentliche Verwaltung diese Daten dann wiederverwendet; oder die Schaffung von Standards und Schnittstellen. Aber an guten Absichten hat es auch in der Vergangenheit nicht gefehlt. Sondern an der Umsetzung.
Die Schaffung des Digitalministeriums durch die neue Bundesregierung lässt hoffen, dass es dieses Mal hinhaut. War die digitale Verwaltung bisher lediglich ein Nebenjob verschiedener Ressorts, soll sie jetzt zentral gebündelt und einheitlich gesteuert werden. Das sind schon einmal gute Voraussetzungen. Sie alleine aber werden nicht reichen. Der Digitalminister muss auch mit ausreichend Budget, Kompetenzen und Umsetzungsbefugnissen ausgestattet werden. Oder anders gesagt: Er braucht die volle Rückendeckung des Kanzlers.
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